Pressemitteilung des Landtagsabgeordneten Harald Kühn
Kabinett beschließt umfangreiches Hilfsprogramm für Hochwassergeschädigte in Bayern
Nach der Hochwasserkatastrophe in Bayern in den letzten Tagen hat das Kabinett in seiner heutigen Sitzung ein umfangreiches Hilfsprogramm für Hochwassergeschädigte in Bayern beschlossen.
„Meine Gedanken sind bei allen Betroffenen der Hochwasserkatastrophe.“, erklärte der Landtagsabgeordnete Harald Kühn. „Die heutige Entscheidung des Ministerrates ist ein Zeichen, dass Bayern die Geschädigten nicht alleine lässt und niemand in seiner Existenz bedroht wird.“
Laut einer Mitteilung der Staatsregierung wird das Hochwasserhilfsprogramm gestaffelt nach Intensität der Schadensereignisse in den betroffenen Gebieten aufgelegt.
Wie im Landkreis Rottal-Inn werden auch die Betroffenen im Landkreis Weilheim-Schongau mit Soforthilfeprogrammen unterstützt. Zur Linderung der ersten Not wird ein Sofortgeld in Höhe von 1.500 Euro an betroffene Bürger ausgezahlt. Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeitern und Vereine erhalten bis zu 5.000 Euro Sofortgeld. Daneben wird es für Gewerbetreibende, Freie Berufe sowie Land- und Forstwirte eigene, weitergehende Hilfsprogramme geben. Daneben kommen Hilfen etwa für die Wiederbeschaffung von zerstörtem Hausrat bis zu 5.000 € sowie für die Beseitigung von Ölschäden bis zu 10.000 € in Betracht. Laut Staatsregierung sind aufwändige Nachweise nicht erforderlich.
Bei Versicherbarkeit der Schäden wird es Abschläge geben. Darüber hinaus wird für besondere Härtefälle, in denen Menschen in existenzielle Notlagen kommen, ein Härtefonds eingerichtet. In diesen Fällen können bis zu 100 Prozent der entstandenen Schäden erstattet werden. Wie die Staatsregierung mitteilt, können Privathaushalten und Unternehmen, denen die finanziellen Mittel fehlen, die Schäden aus eigener Kraft zu beheben, Zuschüsse geleistet werden. Diese seien zur Wiederbeschaffung von lebensnotwendigem Hausrat oder von zur Weiterführung des Betriebs unbedingt erforderlichem Betriebsvermögen einzusetzen.
Versicherungsleistungen werden auf die staatlichen Hilfen angerechnet, um eine Überkompensation zu vermeiden. Ansprechpartner für die Auszahlung der Gelder ist das jeweilige Landratsamt.
Zusätzlich zu den direkten finanziellen Hilfen greifen verschiedene steuerliche Maßnahmen für Privatpersonen und Unternehmen. So können Steuern gestundet, Vollstreckungsmaßnahmen aufgeschoben und Steuervorauszahlungen gestreckt werden. Auch Sonderabschreibungen sind möglich. Muss Hausrat und Kleidung in größerem Umfang wiederbeschafft werden, können auch diese Ausgaben unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich berücksichtigt werden. Ansprechpartner ist das jeweils zuständige Finanzamt.
Den betroffenen Kommunen wird insbesondere zur Behebung von Schäden an Schulen und Kindertageseinrichtungen geholfen. Zuweisungsfähige Ausgaben von mehr als 100.000 Euro können mit Mitteln des Kommunalen Finanzausgleichs gefördert werden. Zudem beteiligt sich der Freistaat finanziell an der Instandsetzung beschädigter Straßen und Brücken. So wird sichergestellt, dass Schäden an in diesen Bereichen wieder beseitigt werden können.
Bei der Katastrophe im Landkreis Weilheim-Schongau, die vor allem das Gebiet der Gemeinde Polling betraf, kamen insgesamt circa 900 Einsatzkräfte aus dem Landkreis Weilheim-Schongau und benachbarter Landkreise zum Einsatz, davon 670 Feuerwehreinsatzkräfte, 70 Einsatzkräfte von freiwilligen Hilfsorganisationen und 160 Kräfte des THW. Die Polizeiinspektionen Weilheim und Schongau unterstützten beim Einsatz.
„Ich danke allen ehrenamtlichen und hauptamtlichen Helfern für ihr großartiges Engagement.“, so Kühn abschließend.